Crowdfunding für Technoviking-Doku.

Vielleicht habt ihr Lust, Matthias mit einer Spende für ein Dokufilmprojekt über den Technoviking zu unterstützen? Jeder Euro und Sharen hilft! Nur noch wenige Tage:

http://www.indiegogo.com/projects/the-story-of-technoviking/

Das Internet-Meme Technoviking ist ein Selbstläufer geworden, hatte unzählige Millionen Klicks bei YouTube und wurde hundertfach kopiert und remixed. Mehr dazu im Technoviking Archiv. Leider fühlte sich das Original in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und Matthias wurde verklagt…

Hier die ausführliche Version von Matthias:

Liebe Freunde der Kunstfreiheit,

ich brauche in einer äusserst schwierigen Angelegenheit Eure Hilfe und Unterstützung! Trotz Sommerloch.

http://www.indiegogo.com/projects/the-story-of-technoviking/

Mein Film „Kneecam No.1“ war vor über einem Jahrzehnt Teil meiner Bewerbung für das Studium der Medienkunst und wurde 2007 ohne meine Absicht während meines Studiums als virales Phänomen zu einem der ersten grossen Youtube-Hits unter dem neuen durch User geschaffenen Namen „Technoviking“. Vor kurzem hat mich das wegen ungeklärter Persönlichkeitsrechte des 13 Jahre alten Videos und damit verbundener sehr übertriebener Forderungen vors Berliner Landgericht gebracht. Ich wollte die Freiheit der Kunst und Wissenschaft verteidigen, was ich zT auch geschafft habe, doch jetzt habe ich einen riesigen Berg an Kosten zu bewältigen, was ich für mich extrem schwierig ist, denn schon die Gebühren von 7000 Euro für Anwälte und Gerichtsprozess sind höher als mein Jahreseinkommen als freier Künstler.

Ein recht gut reflektierter Artikel zum Fall ist hier zu lesen: http://www.globe-m.de/de/boulevard/von-wikingern-und-freundinnen

Hier findet sich eine ausführlichere Stellungnahme:
http://technoviking.tv/legal/stellungnahme.html

Was besonders im Hinblick auf die Kunst erschreckend ist, dass die Richter entschieden, dass ich mein originales Video und somit auch die meisten der jahrelang im Technoviking-Archiv zusammengetragenen Beispiele von Nutzern, nicht mehr unbearbeitet öffentlich, also auch im reflektierten Kunst- oder Bildungskontext zeigen darf. Weil es nicht „kunstgerecht“ ist und weil ich 2008&2009 mit dem Video Geld, hauptsächlich über Youtube-Werbung, verdient habe! Wie kann fast 100 Jahre nach Duchamps Ready-mades und 50 Jahre nach Warhols Business-Kunst die Auffassung bestehen, (es folgt ein Zitat von Prof. Dr. Thomas DREIER vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht in Karlsruhe, der sich mit dem Urteil auseinander gesetzt hat) dass „(1) eine Abbildung ohne Verfremdung der Form des Dargestellten keine Kunst sein könne, und (2) dass die kommerzielle Tätigkeit die Kunst ausschließe“? Kann dokumentarisch entstandenes Material keine Kunst sein? Sollen Künstler arm sein? Ist Kunst, nachdem sie für Geld gehandelt wurde keine Kunst mehr?

Für die Präsenz populären Materials im Netz ändert ein Urteil sowieso nichts, ausser das Gegenteil, weil Verbotenes noch bekannter wird. Doch im unkommerziellen, reflektierten, künstlerischen oder wissenschaftlichen Umgang mit so einem grossen kulturellen Phänomen darf öffentlich weder das Original und noch der Grossteil der Derivate gezeigt werden.

Auch wenn dies so nicht stehen bleiben sollte kann ich es mir nicht leisten, dafür in Berufung durch die Instanzen zu geben. Ich bin jetzt schon weit im Minus und darf da nicht noch tiefer rutschen. Ich habe mein Kunstvideo nicht in böser Absicht gezeigt und wollte aus dem Protagonisten auch keine Web-celebrity machen, wusste zum Zeitpunkt des Filmen noch nicht einmal, dass es so etwas gibt. Millionen User und die neue Technologie und Kultur im Netz haben das beindruckende Phänomen geschaffen. Ich wollte von Anfang an Gewinne teilen, die Sache im gegenseitigen Einvernehmen lösen, aber bekam nie die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch. Jetzt ist nichts leider mehr da, nur noch Kosten. Selbst das Gericht kam nach der Verhandlung zu dem Schluss: „Dem Kläger geht es also darum, aus der Mediatisierung seiner Person im wahrsten Sinne des Wortes Kapital zu schlagen, nicht aber Genugtuung für eine (-mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einhergehende nachvollziehbare-) Kränkung zu erlangen.“ (Zitat Urteilsbegründung)

Ich will meine guten und schlechten Erfahrungen dieser 13 Jahre währenden Geschichte in eine filmische Form bringen, so dass jeder etwas daraus lernen kann und damit ein wichtiger Diskurs vorangetrieben wird. Das schaffe ich in meiner Situation nicht ohne Hilfe und deshalb bitte ich Euch, mich zu unterstützen!

Bitte spendiert mir einen Automatenkaffee und gebt mir 2min, denn länger dauert es nicht, auf der Crowdfunding-Seite meines Filmprojektes 50 Cent oder einen Euro mittels Paypal oder Kreditkarte zu spenden. Und bitte schreibt auch einen Kommentar, denn durch die Anzahl der Unterstützer und Kommentare kann mein Projekt auf die Startseite der Platform rutschen und dort von mehr Unterstützern gesehen werden!

http://www.indiegogo.com/projects/the-story-of-technoviking/

Vielen Dank und herzliche Grüsse,
Matthias

(per E-Mail an alle verschickt)

 

Spenden! Und Weitersagen nicht vergessen!

Autor: @tristessedeluxe

Hi, ich bin Tillmann Allmer, Digitalstratege aus Berlin. In diesem persönlichen Weblog notiere ich Alltagsbeobachtungen und was mich in der Welt interessiert. Erfahre mehr über dieses Blog. Für Updates folge mir auf Twitter, Instagram und Refind. Oder abonniere Pro2koll.de auf Facebook.

Kommentare sind geschlossen.